Auf dem Weg zur Modernisierung der sächsischen Schuldenbremse
In der Koalition haben wir uns als CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in unserem Koalitionsvertrag auf die Änderung der Sächsischen Verfassung geeinigt. Daran arbeiten wir derzeit in einer Arbeitsgruppe mit Abgeordneten des Sächsischen Landtages. Neben wichtigen Themen wie Klimaschutz endlich Verfassungsrang im Freistaat einzuräumen, geht es in den Diskussionen auch um die sächsische Schuldenbremse.
Wir BÜNDNISGRÜNE haben unseren Änderungsvorschlag zuerst und gesetzlich unterlegt konkret vorgelegt. Wir wollen:
- die Anpassung der Tilgungsfrist
- die Modernisierung der Schuldenbremse
- Konjunktur zukünftig transparent abbilden
Unser Vorschlag folgt dem Dreiklang von nachhaltiger Finanzpolitik, generationengerechter Tilgung und zukunftsfester Modernisierung.
Die Schuldenbremse in Sachsen hat in ihrer jetzigen Form den Praxistest nicht bestanden.
Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine nachhaltige Finanzpolitik und Investitionen in die Bereiche, die für unsere Gesellschaft elementar sind.
Franziska Schubert, Fraktionsvorsitzende
Probleme der Schuldenbremse
Zukunftsfähige Schuldenbremse
Die Tilgung von aufgenommenen Schulden halten wir innerhalb von einer Generation für sinnvoll. So bleibt genug Zeit, um auch die Tilgung der Kredite für Krisensituationen zu bedienen – ohne, dass unserem Landeshaushalt die benötigte Luft zum Atmen genommen wird.
Eine sinnvolle Schuldenbremse braucht aus unserer Sicht eine Investitionsregel. Mit dieser stellen wir sicher, dass gesellschaftlich relevanten Bereiche auch in schwierigen Zeiten keine Investitionen gestrichen werden.
Wer sich nur auf Wachstum fokussiert und dabei Mensch und Umwelt vergisst, wird langfristig scheitern. Mittel müssen nachhaltig eingesetzt werden, um auch noch in zwei Jahrzehnten eine positive Wirkung entfalten zu können.
Wir wollen eine Modernisierung der Normallagenberechnung. In Krisen gehen die Steuereinnahmen zurück, während die Staatsausgaben steigen. Mit einer Konjunkturkomponente können wir diesen außergewöhnlichen Situationen Rechnung tragen. Sie erweitert die zulässige Obergrenze für die Nettokreditaufnahme in konjunkturell schlechten Zeiten und schränkt sie in konjunkturell guten Zeiten ein. Diese Regelung des Bunds gäbe uns die Möglichkeit, auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können und nicht wie ein Kaninchen vor der Schlange zu sitzen.
Mehr erfahren?
Selbstverständlich sind wir offen für eure Fragen zur Schuldenbremse und nachhaltiger Finanzpolitik im Freistaat. Schreibt uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular auf der Website >
Übrigens: In der SAXGRÜN vom Dezember 2021 hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein, Lasse Pettersdotter, einen sehr treffenden und knappen Text zur Schuldenbremse verfasst. Ihr könnt das Heft als Papierausgabe hier bestellen oder die PDF des Hefts hier nachlesen >