Vielfalt im Rundfunkrat
Die Neufassung des MDR-Staatsvertrages war uns BÜNDNISGRÜNEN seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Mit der mittlerweile in Kraft getretenen Reform haben wir ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrages im Bereich Medien umgesetzt. Einer der wichtigsten Punkte der Modernisierung betrifft dabei die Besetzung des MDR-Rundfunkrates. Um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag im Jahr 2014 Rechnung zu tragen, ist der Anteil der staatsnahen Mitglieder nun auf höchstens ein Drittel begrenzt. Die Aufsicht über die Drei-Länder-Anstalt wird damit nicht nur staatsferner, sondern bildet auch die Vielfalt gesellschaftlicher Gruppen besser ab.
In den fast 30 Jahren seit Gründung des MDR hat sich die Gesellschaft deutlich verändert. Im neuen Rundfunkrat, der sich im Dezember 2021 konstituiert hat, haben nun auch Verbände von Migrantinnen und Migranten, LSBTIQ* und für Klima- und Umweltschutz jeweils einen Sitz. Sie bekommen damit eine verlässliche Stimme, wenn es um die Aufsicht über das Programm des MDR und seine Weiterentwicklung geht. Zu den sächsischen Vertreterinnen zählen beispielsweise: ‚Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e.V.‘ und der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. Und auch die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien des MDR wird mit dem neuen Staatsvertrag endlich verbessert.
Weitere Informationen
- Gesetzentwurf: Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) (Drs 7/5118)
- Pressemitteilung: „Medienausschuss stimmt für MDR-Staatsvertrag – MDR erhält moderne und verfassungskonforme Grundlage“
- Redebeitrag Claudia Maicher: „Rundfunkrat wird künftig staatsferner und bildet die Vielfalt der Gesellschaft besser ab“
- Positionspapier: „Unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung“
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