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Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz fit machen

Mit der Novellierung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz setzen wir einige BÜNDNISGRÜNE Kernanliegen um. Für die Träger des Rettungsdienstes ist künftig die Möglichkeit gegeben, von der Bereichsausnahme Gebrauch zu machen. Damit müssen Leistungen im Katastrophenschutz nicht mehr unbedingt europaweit ausgeschrieben werden. Das ist eine Verfahrenserleichterung sowohl für die Kommunen als auch für die dadurch privilegierten gemeinnützigen Organisationen im Katastrophenschutz.

Zudem wird eine Rechtsgrundlage für die Stützungspunktfeuerwehren geschaffen. Durch flexiblere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit kann nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr im Freistaat deutlich gestärkt werden.

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