Sozialarbeit schützen
Bisher ist die Berufsgruppe der Sozialarbeiter*innen noch nicht als Berufsgeheimnisträger*in erfasst, anders als Ärzt*innen, Seelsorger*innen oder Anwält*innen. Der Bedarf ist aber da, denn auch hier besteht in bestimmten Situationen ein Vertrauensverhältnis, das geschützt werden muss.
Uns BÜNDNISGRÜNEN ist dabei insbesondere die Fansozialarbeit im Sport wichtig. Nur wenn sich Personen sicher sind, dass ihre Geschichte im Zweifelsfall vertraulich behandelt wird, vertrauen sie sich auch Fansozialarbeiter*innen an. Und nur dann können diese ihrer Arbeit wirkungsvoll nachgehen und in der Fanszene Präventionsarbeit leisten. Mit dem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich für eine Gesetzesänderung der Strafprozessordnung (§53) auf Bundesebene einzusetzen.
Weitere Informationen
- Antrag: „Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schaffen“
- Redebeitrag Valentin Lippmann: „Notwendigkeit zeigt sich regelmäßig im Bereich der Fansozialarbeit“
- Pressemitteilung: „ Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen: Vertrauen schützen, soziale Arbeit stärken“