Datum: 17. Juli 2026

Nach tödlichen Folgen des Tigerausbruchs: BÜNDNISGRÜNE fordern Verbot gefährlicher Wildtiere in Privathand

Am 17. Mai 2026 war ein Tiger aus privater Haltung im Schkeuditzer Ortsteil Dölzig entkommen und hatte einen 72-jährigen Mann schwer verletzt. Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig kürzlich mitteilte, ist der Mann am 10. Juli 2026 im Krankenhaus verstorben. Die Ermittlungen werden inzwischen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen geführt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert Konsequenzen für den Umgang mit gefährlichen Wildtieren in Privathaltung.

Franziska Schubert, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt:

„Der Tod des Mannes macht mich betroffen. Mein Mitgefühl gilt seiner Familie und allen Angehörigen. Umso wichtiger ist jetzt, aus diesem tragischen Fall die richtigen Konsequenzen zu ziehen.“

Bereits im Juni hatte Schubert die Staatsregierung mit einer Kleinen Anfrage zum Umgang mit exotischen Tieren in Privathaltung befragt. Die Antwort offenbart erhebliche Regelungslücken. So räumt die Staatsregierung ein, dass ihr keine amtlichen Kenntnisse darüber vorliegen, welche exotischen Tiere in Sachsen privat gehalten werden und wo sie sich befinden. Zudem findet bislang kein systematischer Informationsaustausch zwischen Veterinärbehörden und Polizei über gefährliche Wildtierhaltungen statt.

Schubert stellt dazu klar:

„Es ist nicht hinnehmbar, dass der Freistaat bei gefährlichen Wildtieren weder einen Überblick über deren Haltung hat, noch die zuständigen Behörden systematisch miteinander vernetzt. Das gefährdet im Ernstfall nicht nur Menschen, sondern erschwert auch den Schutz der Tiere und die Arbeit der Einsatzkräfte.“

Die Vorkommnisse in Dölzig machten deutlich, dass Sachsen seine Regelungen zur Haltung gefährlicher Wildtiere grundlegend überprüfen muss.

„In Sachsen sollte niemand privat Tiger oder andere gefährliche Wildtiere halten dürfen. Ich setze mich deshalb für ein Halteverbot solcher Wildtiere in Privathand ein. Darüber hinaus brauchen wir klare und praktikable Regeln, eine Registrierung besonders gefährlicher Tierhaltungen, einen funktionierenden Informationsaustausch der Behörden sowie gut ausgestattete Veterinärbehörden, die Kontrollen konsequent durchführen können.“

Als möglichen Ansatz nennt Schubert die Einführung einer wissenschaftlich fundierten Positivliste nach dem Vorbild der Diskussion in Sachsen-Anhalt. Diese würde festlegen, welche Tierarten überhaupt für die private Haltung geeignet sind.

„Der Vorfall zeigt, dass Behörden grundsätzlich eingreifen können, macht aber gleichzeitig deutlich, wie langwierig und kompliziert die Verfahren sind – viel zu langwierig und kompliziert. Es sollte weder Verletzte noch Tote geben, nur, weil Sachsen hier nicht endlich eindeutig handelt. Der Freistaat muss jetzt aus dem Knick kommen, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt.“

 

Weitere Informationen:

>> Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag „Exotische Tiere in privater Haltung“ (Drs.-Nr.: 8/7087)

>> Mitteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig

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