Das Ende der Freiheit?

Das Polizeigesetz von CDU und SPD ist ein
Frontalangriff auf die Bürgerrechte, ermöglicht durch das BSW.
Wir BÜNDNISGRÜNE stellen uns gegen die Überwachungsphantasien.

Valentin Lippmann im Sächsischen Landtag

„Teile dieses freiheitsfeindlichen Gesetzes orientieren sich stärker an chinesischen Überwachungsphantasien als den Grundrechten unserer Verfassung.“

Valentin Lippmann, Innenpolitischer Sprecher

Das haben CDU, SPD und BSW beschlossen

Unter dem Deckmantel von vermeintlich mehr Sicherheit
gehen CDU, SPD und BSW der Freiheit an den Kragen.

Unser Gesetzentwurf

Die Minderheitskoalition konnte es nicht.
Wir haben daher ein verfassungskonformes Polizeigesetz vorgelegt.

Der Landtag als Gesetzgeber war aufgrund des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Januar 2024 verpflichtet, bestimmte Vorschriften des vorher geltenden Polizeivollzugsdienstgesetzes und des Polizeibehördengesetzes zu reformieren, da diese nicht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar waren. Dafür hatte der Sächsische Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2026 Zeit gegeben.

Die Minderheitskoalition aus CDU und SPD, sowie das BSW haben am 24.06.2026 das freiheitsfeindliche Polizeigesetz beschlossen, damit galt unser Entwurf als erledigt.

Mit unserem Gesetzentwurf wären die Polizei handlungsfähig und die Bürgerrechte in Sachsen weiterhin geschützt gewesen. Zugleich hätte er dem Parlament in der Folge ermöglicht in einem angemessenen parlamentarischen Verfahren über die verantwortungsvolle Neugestaltung von Befugnissen für die Polizei zu debattieren.