Das Ende der Freiheit?

Das geplante Polizeigesetz von CDU und SPD ist ein
Frontalangriff auf die Bürgerrechte.
Wir BÜNDNISGRÜNE stellen uns gegen die Überwachungsphantasien.

Valentin Lippmann im Sächsischen Landtag
„Teile dieses freiheitsfeindlichen Gesetzentwurfes orientieren sich stärker an chinesischen Überwachungsphantasien als den Grundrechten unserer Verfassung.“
Valentin Lippmann, Innenpolitischer Sprecher

Das plant die Minderheitskoalition

Unter dem Deckmantel von vermeintlich mehr Sicherheit
wollen CDU und SPD der Freiheit an den Kragen.

Unser Gesetzentwurf

Die Minderheitskoalition kann es nicht.
Wir legen daher selbst ein verfassungskonformes Polizeigesetz vor.

Der Landtag als Gesetzgeber ist aufgrund des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Januar 2024 verpflichtet, bestimmte Vorschriften des aktuell geltenden Polizeivollzugsdienstgesetzes und des Polizeibehördengesetzes zu reformieren, da diese aktuell nicht mit der Sächsischen Verfassung vereinbar sind. Dafür hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2026 Zeit gegeben.

Mit unserem Gesetzentwurf bleibt die Polizei handlungsfähig und werden die Bürgerrechte in Sachsen zudem geschützt. Zugleich wird dem Parlament in der Folge ermöglicht in einem angemessenen parlamentarischen Verfahren über die verantwortungsvolle Neugestaltung von Befugnissen für die Polizei zu debattieren.

Jetzt informieren!

Kommt vorbei und diskutiert mit uns über die Folgen des neuen Polizeigesetzes
für die Fußballfanszene und zivilgesellschaftlich engagierte Menschen.

Transparenzhinweise

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