Asyl als Menschenrecht – Migration als Chance
Flucht und Migration sind einschneidende Lebensumstände, die von lebensbedrohlichen Erfahrungen begleitet sein können. Um so wichtiger ist es gerade für geflüchtete Menschen, in einem Land anzukommen, in dem sie sich sicher fühlen.
Migration erfordert Offenheit und Neugier sowie die Bereitschaft zu Akzeptanz und Respekt – auf Seiten der aufnehmenden Gesellschaft genauso wie auf Seiten der zugewanderten Menschen. Diese Situation der Vielfalt eröffnet die Möglichkeit, Gewohnheiten und Selbstverständlichkeiten in Frage zu stellen und von den jeweils ‚anderen‘ zu lernen. Das schätzen wir BÜNDNISGRÜNE!
Unser Ziel ist es, Sachsen für Menschen jeglicher Herkunft lebenswert zu gestalten. Wir wollen die Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe schaffen, Alltagsrassismus bekämpfen und treten rassistisch motivierter Gewalt entschlossen entgegen.
Aktuelles
Hunderte Kinder und Jugendliche ohne Schulplatz: Sachsen darf kein Kind zurücklassen
Der Freistaat Sachsen kann derzeit mehreren hundert Kindern und Jugendlichen keinen Schulplatz bieten. Besonders junge Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind davon betroffen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat [...]
BÜNDNISGRÜNE zeigen sich erleichtert über die Nachricht der Freilassung von Hamza A.
Seit Wochen befand sich der kurdische Aktivist Hamza A. in Dresden im Hungerstreik gegen seine Auslieferungshaft. Nun soll er noch heute das Abschiebegefängnis verlassen können. Das Verwaltungsgericht Leipzig wird sein [...]
Zurückweisungen an der Grenze rechtswidrig: Integration stärken statt rechten Äußerungen hinterherlaufen
Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern in mehreren Eilentscheidungen klargestellt, dass Asylsuchende nicht an der Grenze zurückgewiesen werden dürfen. Solche Zurückweisungen hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) trotz Warnungen kurz nach [...]
Einbürgerungen in Leipzig dauern zu lange: So verlieren wir Wissenschaftler*innen und Fachkräfte
Einbürgerungen dauern in Leipzig aktuell drei Jahre, obwohl Verwaltungsverfahren eigentlich nicht länger als drei Monate beanspruchen sollten. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, eine Klage wegen Untätigkeit einer Behörde [...]




