Seit rund zehn Jahren treten in Sachsen vermehrt atmosphärische Bedingungen auf, die längere Trockenphasen begünstigen. Das ist für die Stadtnatur eine erhebliche Belastung. Sichtbar wird dies in abbrechenden Ästen, kahlen Baumkronen oder braunen, vertrockneten Wiesenflächen. In vielen sächsischen Gemeinden muss zudem wegen anhaltender Trockenheit die Wasserentnahme beschränkt werden. Gleichzeitig steigt das Risiko von Starkregen, der schnell Dachrinnen, Gullis oder Kanalisation überfordern kann.
Wie können sich Städte und Gemeinden besser auf diese langen Phasen mit wenig Wasser oder kurzfristig extrem viel Wasser vorbereiten? Wie kann Regenwasser länger auf den Flächen gehalten werden? Die BÜNDNISGRÜNE-Landtagsfraktion stellt einige Maßnahmen dar, zeigt gute Beispiele in Sachsen auf und hat Fördermöglichkeiten zusammengestellt.
Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“
- Gefördert werden Park- und Grünanlagen, Entsiegelung und Begrünung von Frei- und Verkehrsflächen für Städte und Gemeinden
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
- breites Portfolio von „naturnahem Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen“ bis zu „Natürlichem Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen“
- konkrete Förderung ist noch in Planung, gefördert werden sollen z. B. Investitionen in die Anpassung wasserwirtschaftlicher Infrastrukturen an die Auswirkungen des Klimawandels, Investitionen und Maßnahmen des Starkregenmanagements, Investitionen in die Revitalisierung urbaner Gewässer und Maßnahmen naturnaher Regenwasserbewirtschaftung
- Die ersten beiden Richtlinien sind ab 14. Juli in Kraft: Ein kommunales Förderprogramm soll Kommunen beim Klimaschutz auf öffentlichen Flächen unterstützen und ein neues Förderangebot hilft künftig Unternehmen dabei, auf Betriebsgeländen naturnahe Grünflächen und Kleingewässer zu schaffen, Flächen zu renaturieren oder Bäume zu pflanzen.
Förderrichtlinie Stadtgrün/Lärm
- gefördert wird grüne Infrastruktur in Gemeinden ab 2.000 Einwohner, insb. Gehölzanlage und Bereichsaufwertung
- für gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften
Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz
- gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung des Wasserrückhaltevermögens im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzepts oder Risikomanagementplans sowie Entsiegelungsmaßnahmen
- für Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse sowie Wasser- und Bodenverbände, Privatpersonen
Förderrichtlinie Energie und Klima
- gefördert werden Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt
- für Kommunen, KMU, Verbände, Vereine, Privatpersonen
Initiative „Sachsen pflanzt gemeinsam – Aktion 1000 Obstbäume“
- kostenlose Bereitstellung von Obstbäumen aus sächsischen Baumschulen
- für Schulen, Kitas, Vereine, gemeinnützige Organisationen
Leipzig gießt
Baumrigolen
Forschungsprojekt Leipziger BlauGrün
Bebauungsplan Ehemaliger Kohlebahnhof
Regenwasserbewirtschaftung
Pleißenbachgrünzug
Wirkbau Chemnitz
Satzung gegen Schottergärten
Kammspinnerei wird grün
Regenbogenschule Taucha
Umbau der Industriebrache
Modellprojekt Lauta-Süd
Großenhain wird Schwammstadt

Wasserschutz ist Zukunftsschutz. Wenn wir es gemeinsam schaffen, die natürliche Schwammfunktion der Böden wieder zu etablieren, werden sie widerstandsfähiger gegen Trockenheit.