Investitionen in ein solidarisches und selbstbestimmtes Miteinander
Zentrales Ziel BÜNDNISGRÜNER Sozialpolitik ist es, allen Menschen das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe zu ermöglichen. Wir stehen für eine gerechte und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, Arbeit, Kultur, gesundheitlicher Versorgung, Einkommen, Mobilität und soziokulturellem Leben in der Gesellschaft – unabhängig vom Geschlecht, vom Lebensalter, von der sexuellen Identität, von der ethnischen Herkunft, von einer Behinderung oder einer Religion der oder des Einzelnen.
Das Ziel BÜNDNISGRÜNER Sozialpolitik ist deshalb die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens. Wir fordern und werben für eine nachhaltig effiziente und transparente Sozialpolitik.
Autorinnenpapier zu sozialen Folgen der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat nicht nur für das Gesundheitswesen verheerende Folgen. Menschen, die es ohnehin schon schwer haben, werden durch die Umstände der Pandemie besonders hart getroffen.
Die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion hat skizziert, wo es Handlungsbedarf gibt:
Aktuelles
PM 2007-20: Keine Fansozialarbeit in Zwickau
Finanzierungspraxis des Sozialministeriums hat fatale Auswirkungen In Zwickau wird es weiterhin keine hauptamtliche Fansozialarbeit geben. Das wurde am gestrigen Abend auf einer Veranstaltung in Zwickau deutlich. "Vor Ort zeigt sich, [...]
PM 2007-08: Frühwarnsystem gibt es nicht zum Nulltarif
Herrmann: Konsequent auf Frühprävention setzen "Das geforderte Frühwarnsystem gibt es nicht zum Nulltarif", sagt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, zu den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen nach der Anhörung zum 'Sozialen [...]
PM 2007-02: Öffentliche Anhörung zum Thema ‚Soziales Frühwarnsystem‘
Herrmann: Es macht wenig Sinn, Neues aus der Taufe zu heben, wenn vorhandene Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gekürzt werden Am Mittwoch, den 10. Januar führt der Sozialausschuss des Sächsischen [...]
Michael Weichert: Eltern unterstützen, damit sie selbst Verantwortung übernehmen können
Es gilt das gesprochene Wort! (...) Erfreulicherweise, meine Damen und Herren, ist der Kinderschutz seit letztem Jahr im neu eingeführten § 8a des SGB VIII rechtlich besser verankert. Dort werden [...]

