Justiz

Justiz2025-05-27T15:34:15+02:00

Strafvollzug: Mehr öffentliche Sicherheit durch bessere Resozialisierung

Die Unterbringung von Menschen im Strafvollzug kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Auch angesichts hoher Wiederholungsquoten muss immer gefragt werden, ob alle Wege ausgeschöpft wurden, um den Strafvollzug zu vermeiden. Außerdem steht die Resozialisierung der Gefangenen an oberster Stelle. Denn: Nur wer durch Resozialisierung neue Möglichkeiten für sein zukünftiges Leben in Freiheit sieht, hat eine gute Chance, nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen und Ängsten der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Das gilt noch einmal mehr im Jugendstrafvollzug. Die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit erreichen wir nur dann, wenn Jugendliche gestärkt und unterstützt werden, den Weg aus der Kriminalität in ein eigenverantwortliches Leben zu finden. Unsere Prämissen liegen zunächst in der Prävention. Kommt es dennoch zu Straffälligkeit, setzen wir uns ein für den Ausbau ambulanter Maßnahmen für straffällige Jugendliche, für eine nachhaltige Unterstützung durch Jugendgerichtshilfe und Straffälligenhilfe, für die Möglichkeit der Mitwirkung der Gefangenen an der Förderplanung sowie für den offenen Vollzug der Haft als Regel.

Aktuelles

Sächsische Finanzen in der Corona-Krise: Wir tragen als Parlament große Verantwortung

Am Donnerstag wird der Sächsische Landtag zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über die Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation abzustimmen. Damit verbunden sind Entscheidungen über einen Nachtragshaushalt sowie die Einrichtung eines Sondervermögens [...]

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Studium in der Corona-Krise: Wir brauchen flexible Lösungen

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Übermittlung von personenbezogenen Daten über Corona-Infizierte von den Gesundheitsämtern an die Polizei nur im Einzel- und Ausnahmefall

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Katja Meier
Katja Meier
Sprecherin für Strafvollzug
Valentin Lippmann
Valentin Lippmann
Sprecher für Verfassung, Recht und Justiz
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