Strafvollzug: Mehr öffentliche Sicherheit durch bessere Resozialisierung
Die Unterbringung von Menschen im Strafvollzug kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Auch angesichts hoher Wiederholungsquoten muss immer gefragt werden, ob alle Wege ausgeschöpft wurden, um den Strafvollzug zu vermeiden. Außerdem steht die Resozialisierung der Gefangenen an oberster Stelle. Denn: Nur wer durch Resozialisierung neue Möglichkeiten für sein zukünftiges Leben in Freiheit sieht, hat eine gute Chance, nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen und Ängsten der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Das gilt noch einmal mehr im Jugendstrafvollzug. Die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit erreichen wir nur dann, wenn Jugendliche gestärkt und unterstützt werden, den Weg aus der Kriminalität in ein eigenverantwortliches Leben zu finden. Unsere Prämissen liegen zunächst in der Prävention. Kommt es dennoch zu Straffälligkeit, setzen wir uns ein für den Ausbau ambulanter Maßnahmen für straffällige Jugendliche, für eine nachhaltige Unterstützung durch Jugendgerichtshilfe und Straffälligenhilfe, für die Möglichkeit der Mitwirkung der Gefangenen an der Förderplanung sowie für den offenen Vollzug der Haft als Regel.
Aktuelles
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Enquete-Bericht Pflege – Drei verlorene Jahre? Empfehlungen der Kommission müssen schnell umgesetzt werden
Zschocke: Der Bericht darf nicht in den Regalen des Landtags und der Ministerien verstauben. (2019-23) Zur heutigen Übergabe des Berichts der Enquete-Kommission 'Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in [...]
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Akteurinnen und Akteure in der Kultur, liebe Freundinnen und Freunde, ein intensives Jahr 2019 hat begonnen und ich möchte einen kleinen Einblick in die [...]
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Meier: Gleichstellungsministerin Köpping ist mit ihrem wichtigsten politischen Projekt an der rückständigen Sachsen-CDU gescheitert (2019-22) CDU und SPD haben heute öffentlich gemacht, dass sie sich nicht auf ein Sächsisches Gleichstellungsgesetz [...]


