Justiz

Justiz2025-05-27T15:34:15+02:00

Strafvollzug: Mehr öffentliche Sicherheit durch bessere Resozialisierung

Die Unterbringung von Menschen im Strafvollzug kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Auch angesichts hoher Wiederholungsquoten muss immer gefragt werden, ob alle Wege ausgeschöpft wurden, um den Strafvollzug zu vermeiden. Außerdem steht die Resozialisierung der Gefangenen an oberster Stelle. Denn: Nur wer durch Resozialisierung neue Möglichkeiten für sein zukünftiges Leben in Freiheit sieht, hat eine gute Chance, nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen und Ängsten der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Das gilt noch einmal mehr im Jugendstrafvollzug. Die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit erreichen wir nur dann, wenn Jugendliche gestärkt und unterstützt werden, den Weg aus der Kriminalität in ein eigenverantwortliches Leben zu finden. Unsere Prämissen liegen zunächst in der Prävention. Kommt es dennoch zu Straffälligkeit, setzen wir uns ein für den Ausbau ambulanter Maßnahmen für straffällige Jugendliche, für eine nachhaltige Unterstützung durch Jugendgerichtshilfe und Straffälligenhilfe, für die Möglichkeit der Mitwirkung der Gefangenen an der Förderplanung sowie für den offenen Vollzug der Haft als Regel.

Aktuelles

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(2014-56) Die Geschwindigkeitskontrollen der Polizei in Sachsen sind in den Jahren 2009 - 2012 deutlich zurückgegangen. Das ergab die Antwort von Innenminister Markus Ulbig auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten [...]

Von |11. März 2014|Kategorien: Archiv, Pressemitteilungen|Schlagwörter: , |

GRÜNE legen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur vor

(2014-55) Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur vorgelegt. Mit der Neufassung des Gesetzes über den Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen aus dem [...]

Lärm: Sachsens Kommunen hinken bei Lärmaktionsplanung meilenweit hinterher

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Freie Schulen: Angebot der Staatsregierung keine wirkliche Übergangsregelung

(2014-53) Zum Angebot der Staatsregierung, den freien Schulen in Sachsen zusätzlich für die nächsten zwei Jahre über eine Förderrichtlinie 35 Millionen Euro zu zahlen, erklärt Annekathrin Giegengack, bildungspolitische Sprecherin der [...]

Von |5. März 2014|Kategorien: Archiv, Pressemitteilungen|Schlagwörter: , , , |
Katja Meier
Katja Meier
Sprecherin für Strafvollzug
Valentin Lippmann
Valentin Lippmann
Sprecher für Verfassung, Recht und Justiz
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