Verfassung & Recht

Verfassung & Recht2023-08-18T13:30:22+02:00

Unabhängige Justiz und starke Beteiligung!

Der Einsatz für Bürgerrechte und deren institutionelle und verfahrensrechtliche Absicherung in der Sicherheitsgesetzgebung ist Schwerpunkt BÜNDNISGRÜNER Rechtspolitik. Der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes tritt seinen Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüber und erklärt sie nicht zum Feind. Im letzten Jahrzehnt ist dieses Ideal im Denken der meisten Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger ins Gegenteil verkehrt worden. Als stark gilt der Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger heimlich überwacht, ohne dass diese eine Gefahr verursacht haben oder einer Straftat verdächtig sind. Derjenige Politiker, der neue technische Möglichkeiten möglichst schnell zur Überwachung möglichst vieler Menschen einsetzen möchte, gilt als ernsthaft und vertrauenswürdig, der Bürgerrechtler als naiver Förderer von Straftätern.

Die meisten Menschen, die heimlich oder vorbeugend offen überwacht werden, sind unschuldig. In der Regel haben sie keine wirksame Chance, vom Eingriff überhaupt zu erfahren oder diesen gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Explosion der Eingriffsrechte steht kein Wachstum der Abwehr- und Kontrollrechte gegenüber. Auch in Sachsen hat man viele Jahre auf Repression gesetzt. Das Versammlungsrecht, das Sächsische Polizeigesetz, die Handydatenaffäre und die Aufklärung der Affäre um den sogenannten Sachsensumpf sind dabei nur einige Beispiele.

Als Gegengewicht zur Einschränkung unserer Grundrechte ist eine von politischer Einflussnahme unabhängige und leistungsfähige Justiz unerlässlich. Um diese in Sachsen langfristig abzusichern, setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns für die Leistungsfähigkeit und Bürger*innennähe der Justiz ein.

Aktuelles

PM 2010-029: Nazidemo am 13. Februar – GRÜNE: Das neue Versammlungsgesetz kann keine Nazidemos verhindern – Desaster für CDU-FDP-Koalition

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, nachdem die Nazis, wie von ihnen geplant, am 13. Februar durch Dresden marschieren dürfen, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion: "Das Urteil kommt nicht [...]

PM 2010-028: 13. Februar – Will die Dresdner Stadtverwaltung den Naziaufmarsch am Deportationsort der Dresdner Juden genehmigen?

Zur Absicht der Stadtverwaltung Dresden und der Polizeiführung des Freistaates Sachsen, den Neonazis am 13. Februar einen Aufmarsch am Bahnhof Dresden-Neustadt zu genehmigen, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion: [...]

PM 2010-023: Protest gegen bundesweit größte Nazidemonstration muss gewaltfrei sein, aber auch in Sicht- und Hörweite erfolgen können

Zu den heutigen Äußerungen von Justizminister Jürgen Martens (FDP) und Innenminister Markus Ulbig (CDU) zu den Demonstrationen am 13. Februar in Dresden erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS [...]

PM 2010-020: GRÜNE beschließen Klage gegen das Versammlungsgesetz

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat beschlossen, gegen das Versammlungsgesetz zu klagen. "Wir halten die in der letzten Woche beschlossene Novelle des Sächsischen Versammlungsgesetzes in wesentlichen Teilen [...]

Von |29. Januar 2010|Kategorien: Archiv, Pressemitteilungen|Schlagwörter: , , , |
Valentin Lippmann
Valentin Lippmann
Sprecher für Verfassung, Recht und Demokratie

Flyer Transparenzgesetz

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