Unabhängige Justiz und starke Beteiligung!
Der Einsatz für Bürgerrechte und deren institutionelle und verfahrensrechtliche Absicherung in der Sicherheitsgesetzgebung ist Schwerpunkt BÜNDNISGRÜNER Rechtspolitik. Der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes tritt seinen Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüber und erklärt sie nicht zum Feind. Im letzten Jahrzehnt ist dieses Ideal im Denken der meisten Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger ins Gegenteil verkehrt worden. Als stark gilt der Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger heimlich überwacht, ohne dass diese eine Gefahr verursacht haben oder einer Straftat verdächtig sind. Derjenige Politiker, der neue technische Möglichkeiten möglichst schnell zur Überwachung möglichst vieler Menschen einsetzen möchte, gilt als ernsthaft und vertrauenswürdig, der Bürgerrechtler als naiver Förderer von Straftätern.
Die meisten Menschen, die heimlich oder vorbeugend offen überwacht werden, sind unschuldig. In der Regel haben sie keine wirksame Chance, vom Eingriff überhaupt zu erfahren oder diesen gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Explosion der Eingriffsrechte steht kein Wachstum der Abwehr- und Kontrollrechte gegenüber. Auch in Sachsen hat man viele Jahre auf Repression gesetzt. Das Versammlungsrecht, das Sächsische Polizeigesetz, die Handydatenaffäre und die Aufklärung der Affäre um den sogenannten Sachsensumpf sind dabei nur einige Beispiele.
Als Gegengewicht zur Einschränkung unserer Grundrechte ist eine von politischer Einflussnahme unabhängige und leistungsfähige Justiz unerlässlich. Um diese in Sachsen langfristig abzusichern, setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns für die Leistungsfähigkeit und Bürger*innennähe der Justiz ein.
Aktuelles
PM 2011-046: GRÜNE begrüßen Vorstoß Ulbigs – Offene Diskussion mit Landtagsopposition und Bündnis „Dresden Nazifrei“ notwendig
Zur Forderung des Sächsischen Innenministers Markus Ulbig, die Situation am 19. Februar in Dresden in einem Symposium mit Verfassungsrechtlern, Richtern und Polizei zu diskutieren, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der [...]
PM 2011-045: Urteil zu Nazi-Demos am 19. Februar – GRÜNE: Gericht denunziert friedliche Gegendemonstranten als Störer
"Im Bemühen, das Demonstrationsrecht der Nazis zu gewährleisten, hat sich das Verwaltungsgericht (VG) Dresden wieder einmal vergaloppiert", kritisiert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. [...]
PM 2011-043: GRÜNE: Das sächsische Versammlungsgesetz spielt keine Rolle bei der Einschränkung von Nazidemos
"Das sächsische Versammlungsgesetz hat bei der Einschränkung der Nazidemo am 13. Februar wie schon im Jahr 2010 keine Rolle gespielt", stellt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN [...]
PM 2011-042: Anti-Extremismusklausel – GRÜNE: Auch das zweite Gutachten sieht verfassungsrechtliche Bedenken
Die heutige Vorstellung der neuen Fassung der so genannten Anti-Extremismusklausel durch Innenminister Markus Ulbig kommentiert Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: "Offenkundig hat Innenminister [...]



