Strafvollzug: Mehr öffentliche Sicherheit durch bessere Resozialisierung
Die Unterbringung von Menschen im Strafvollzug kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Auch angesichts hoher Wiederholungsquoten muss immer gefragt werden, ob alle Wege ausgeschöpft wurden, um den Strafvollzug zu vermeiden. Außerdem steht die Resozialisierung der Gefangenen an oberster Stelle. Denn: Nur wer durch Resozialisierung neue Möglichkeiten für sein zukünftiges Leben in Freiheit sieht, hat eine gute Chance, nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen und Ängsten der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Das gilt noch einmal mehr im Jugendstrafvollzug. Die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit erreichen wir nur dann, wenn Jugendliche gestärkt und unterstützt werden, den Weg aus der Kriminalität in ein eigenverantwortliches Leben zu finden. Unsere Prämissen liegen zunächst in der Prävention. Kommt es dennoch zu Straffälligkeit, setzen wir uns ein für den Ausbau ambulanter Maßnahmen für straffällige Jugendliche, für eine nachhaltige Unterstützung durch Jugendgerichtshilfe und Straffälligenhilfe, für die Möglichkeit der Mitwirkung der Gefangenen an der Förderplanung sowie für den offenen Vollzug der Haft als Regel.
Aktuelles
PM 2006-475: Jugendstrafvollzug braucht personelle und organisatorische Voraussetzungen
GRÜNE bringen Änderungsantrag ein Die GRÜNE-Fraktion begrüßt grundsätzlich den Antrag der Koalition zum künftigen Sächsischen Jugendstrafvollzug. „Die Koalition hat der Versuchung widerstanden, sich auf dem Rücken der jungen Menschen in [...]
Dr. Karl-Heinz Gerstenberg: Adel verpflichtet, Adel mit Eigentum verpflichtet doppelt
Es gilt das gesprochene Wort! (...) Der Schutz des Privateigentums ist ein hohes Gut in unserem Land, Gesetze und Rechtssprechung sind auf diesen Schutz ausgerichtet. Doch Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch [...]
Michael Weichert: Wir brauchen eine neue Kultur der Mitarbeiterbeteiligung
Es gilt das gesprochene Wort! (...) Arbeitnehmer werden durch eine Kapitalbeteiligung nicht nur an den Chancen, sondern auch an den Risiken der Unternehmensentwicklung beteiligt. Durch Kurs- und Insolvenzrisiko tragen sie [...]
Michael Weichert: keine Entmündigung der Kommunen über den Hebel der Zweckbindung
Es gilt das gesprochene Wort! (...) Es ist unbestritten, das Grundprinzip des Kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen ist modern und fortschrittlich: Gemäß dem tragenden Prinzip des sächsischen Finanzausgleichssystems, dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz, sollen [...]


