Strafvollzug: Mehr öffentliche Sicherheit durch bessere Resozialisierung
Die Unterbringung von Menschen im Strafvollzug kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Auch angesichts hoher Wiederholungsquoten muss immer gefragt werden, ob alle Wege ausgeschöpft wurden, um den Strafvollzug zu vermeiden. Außerdem steht die Resozialisierung der Gefangenen an oberster Stelle. Denn: Nur wer durch Resozialisierung neue Möglichkeiten für sein zukünftiges Leben in Freiheit sieht, hat eine gute Chance, nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen und Ängsten der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Das gilt noch einmal mehr im Jugendstrafvollzug. Die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit erreichen wir nur dann, wenn Jugendliche gestärkt und unterstützt werden, den Weg aus der Kriminalität in ein eigenverantwortliches Leben zu finden. Unsere Prämissen liegen zunächst in der Prävention. Kommt es dennoch zu Straffälligkeit, setzen wir uns ein für den Ausbau ambulanter Maßnahmen für straffällige Jugendliche, für eine nachhaltige Unterstützung durch Jugendgerichtshilfe und Straffälligenhilfe, für die Möglichkeit der Mitwirkung der Gefangenen an der Förderplanung sowie für den offenen Vollzug der Haft als Regel.
Aktuelles
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PM 2006-382: Leistungsvergleich Finanzämter – GRÜNE stellen Änderungsantrag
Stellenstreichungen dürfen nicht zu geringeren Steuereinnahmen und längeren Bearbeitungszeiten führen Zum Antrag "Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern" (Drs. 4/4904) der Koalitionsfaktionen erklärt Antje Hermenau Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Sächsischen [...]
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Es gilt das gesprochene Wort! (...) Wir haben vor ungefähr drei Wochen in den Medien eine Umfrage vorgefunden, in der Aussagen zur Zufriedenheit mit der Demokratie in Ost und West getroffen [...]
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