Strafvollzug: Mehr öffentliche Sicherheit durch bessere Resozialisierung
Die Unterbringung von Menschen im Strafvollzug kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Auch angesichts hoher Wiederholungsquoten muss immer gefragt werden, ob alle Wege ausgeschöpft wurden, um den Strafvollzug zu vermeiden. Außerdem steht die Resozialisierung der Gefangenen an oberster Stelle. Denn: Nur wer durch Resozialisierung neue Möglichkeiten für sein zukünftiges Leben in Freiheit sieht, hat eine gute Chance, nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen und Ängsten der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Das gilt noch einmal mehr im Jugendstrafvollzug. Die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit erreichen wir nur dann, wenn Jugendliche gestärkt und unterstützt werden, den Weg aus der Kriminalität in ein eigenverantwortliches Leben zu finden. Unsere Prämissen liegen zunächst in der Prävention. Kommt es dennoch zu Straffälligkeit, setzen wir uns ein für den Ausbau ambulanter Maßnahmen für straffällige Jugendliche, für eine nachhaltige Unterstützung durch Jugendgerichtshilfe und Straffälligenhilfe, für die Möglichkeit der Mitwirkung der Gefangenen an der Förderplanung sowie für den offenen Vollzug der Haft als Regel.
Aktuelles
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Sächsische Digitalstrategie/Verleihung des Sächsischen Digitalpreises: Es braucht digitale Innovationen im Sinne des Gemeinwohls
Auf dem "Forum Sachsen Digital" wurde heute der sächsische Digitalpreis verliehen. Der Preis zeichnet herausragende Projekte in den drei Kategorien Wirtschaft, Gesellschaft und Open Source aus und ist insgesamt mit [...]
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GRÜNE Woche im Landtag – 62./63./64. Sitzung des Sächsischen Landtages
Im Mittelpunkt: Doppelhaushalt, Zukunft der Bahn, Gesundheitsversorgung Sehr geehrte Damen und Herren, hinter uns liegen viele Wochen teilweise nächtelanger Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/24. Das wundert natürlich [...]





