Strafvollzug: Mehr öffentliche Sicherheit durch bessere Resozialisierung
Die Unterbringung von Menschen im Strafvollzug kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Auch angesichts hoher Wiederholungsquoten muss immer gefragt werden, ob alle Wege ausgeschöpft wurden, um den Strafvollzug zu vermeiden. Außerdem steht die Resozialisierung der Gefangenen an oberster Stelle. Denn: Nur wer durch Resozialisierung neue Möglichkeiten für sein zukünftiges Leben in Freiheit sieht, hat eine gute Chance, nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen und Ängsten der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Das gilt noch einmal mehr im Jugendstrafvollzug. Die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit erreichen wir nur dann, wenn Jugendliche gestärkt und unterstützt werden, den Weg aus der Kriminalität in ein eigenverantwortliches Leben zu finden. Unsere Prämissen liegen zunächst in der Prävention. Kommt es dennoch zu Straffälligkeit, setzen wir uns ein für den Ausbau ambulanter Maßnahmen für straffällige Jugendliche, für eine nachhaltige Unterstützung durch Jugendgerichtshilfe und Straffälligenhilfe, für die Möglichkeit der Mitwirkung der Gefangenen an der Förderplanung sowie für den offenen Vollzug der Haft als Regel.
Aktuelles
GRÜNE Woche im Landtag – 41./42. Sitzung des Sächsischen Landtages
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BÜNDNISGRÜNE Vorschlagsliste für die 17. Bundesversammlung
Für die 17. Bundesversammlung schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag folgende Personen vor: 1. Franziska Schubert (Mitglied des Sächsischen Landtags, Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag) [...]
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Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofes Jens Michel hat heute in einer Online-Pressekonferenz Band II des Jahresberichtes 2021 vorgestellt. Prüfungsschwerpunkt waren die pandemiebedingten Auswirkungen auf die Einnahmesituation der Kommunen. Dazu erklärt [...]




