Unabhängige Justiz und starke Beteiligung!
Der Einsatz für Bürgerrechte und deren institutionelle und verfahrensrechtliche Absicherung in der Sicherheitsgesetzgebung ist Schwerpunkt BÜNDNISGRÜNER Rechtspolitik. Der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes tritt seinen Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüber und erklärt sie nicht zum Feind. Im letzten Jahrzehnt ist dieses Ideal im Denken der meisten Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger ins Gegenteil verkehrt worden. Als stark gilt der Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger heimlich überwacht, ohne dass diese eine Gefahr verursacht haben oder einer Straftat verdächtig sind. Derjenige Politiker, der neue technische Möglichkeiten möglichst schnell zur Überwachung möglichst vieler Menschen einsetzen möchte, gilt als ernsthaft und vertrauenswürdig, der Bürgerrechtler als naiver Förderer von Straftätern.
Die meisten Menschen, die heimlich oder vorbeugend offen überwacht werden, sind unschuldig. In der Regel haben sie keine wirksame Chance, vom Eingriff überhaupt zu erfahren oder diesen gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Explosion der Eingriffsrechte steht kein Wachstum der Abwehr- und Kontrollrechte gegenüber. Auch in Sachsen hat man viele Jahre auf Repression gesetzt. Das Versammlungsrecht, das Sächsische Polizeigesetz, die Handydatenaffäre und die Aufklärung der Affäre um den sogenannten Sachsensumpf sind dabei nur einige Beispiele.
Als Gegengewicht zur Einschränkung unserer Grundrechte ist eine von politischer Einflussnahme unabhängige und leistungsfähige Justiz unerlässlich. Um diese in Sachsen langfristig abzusichern, setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns für die Leistungsfähigkeit und Bürger*innennähe der Justiz ein.
Aktuelles
PM 2013-299: Wegweisendes Urteil zu Freien Schulen in Sachsen
"Heute ist ein wichtiger Tag für die Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stärkt den Pluralismus und die Vielfalt des Schulwesens", erklärt Annekathrin Giegengack, stellvertretende [...]
PM 2013-280: Schwarz-gelber Angriff auf Privatsphäre verfassungsrechtlich bedenklich
Im Schatten von Bundestagswahl und Koalitionsbildung auf Bundesebene haben CDU- und FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes, des Verfassungsschutzgesetzes, des Versammlungsgesetzes sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Drs. 5/12799) ohne [...]
PM 2013-225: Wahlrecht – Sachverständige unterstützen Reformvorschläge der GRÜNEN
Zur heutigen Expertenanhörung im Innenausschuss zum grünen Gesetzentwurf "Sicherung der verfassungsrechtlichen Vorgabe zur Größe des Sächsischen Landtag", (Drs. 5/11105), erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion: "Die beiden geladenen Sachverständigen [...]
PM 2013-224: Koalition hat bei Kommunalrecht Beratungsbedarf – Ausschussbehandlung vertagt
Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben heute die Beratung des Gesetzentwurfs 'Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts' im Innenausschuss des Sächsischen Landtags wegen internen Beratungsbedarfs vertagt. "Ich begrüße, dass die Koalitionsfraktionen [...]



