Unabhängige Justiz und starke Beteiligung!
Der Einsatz für Bürgerrechte und deren institutionelle und verfahrensrechtliche Absicherung in der Sicherheitsgesetzgebung ist Schwerpunkt BÜNDNISGRÜNER Rechtspolitik. Der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes tritt seinen Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüber und erklärt sie nicht zum Feind. Im letzten Jahrzehnt ist dieses Ideal im Denken der meisten Politikerinnen und Politiker sowie Bürgerinnen und Bürger ins Gegenteil verkehrt worden. Als stark gilt der Staat, der seine Bürgerinnen und Bürger heimlich überwacht, ohne dass diese eine Gefahr verursacht haben oder einer Straftat verdächtig sind. Derjenige Politiker, der neue technische Möglichkeiten möglichst schnell zur Überwachung möglichst vieler Menschen einsetzen möchte, gilt als ernsthaft und vertrauenswürdig, der Bürgerrechtler als naiver Förderer von Straftätern.
Die meisten Menschen, die heimlich oder vorbeugend offen überwacht werden, sind unschuldig. In der Regel haben sie keine wirksame Chance, vom Eingriff überhaupt zu erfahren oder diesen gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Explosion der Eingriffsrechte steht kein Wachstum der Abwehr- und Kontrollrechte gegenüber. Auch in Sachsen hat man viele Jahre auf Repression gesetzt. Das Versammlungsrecht, das Sächsische Polizeigesetz, die Handydatenaffäre und die Aufklärung der Affäre um den sogenannten Sachsensumpf sind dabei nur einige Beispiele.
Als Gegengewicht zur Einschränkung unserer Grundrechte ist eine von politischer Einflussnahme unabhängige und leistungsfähige Justiz unerlässlich. Um diese in Sachsen langfristig abzusichern, setzen wir BÜNDNISGRÜNE uns für die Leistungsfähigkeit und Bürger*innennähe der Justiz ein.
Aktuelles
PM 2006-419: Justizpanne im Fall Stephanie
"Wir werden den Justizminister an seine Verantwortung erinnern" Zu der Flucht des Angeklagten im Fall Stephanie, Mario M., auf das Dach der Justizvollzugsanstalt erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion: [...]
PM 2006-418: Gesetzentwurf zu Umgang mit psychischen Erkrankungen verfassungsrechtlich problematisch
GRÜNE beantragen Anhörung im Sozialausschuss Die GRÜNE-Fraktion beantragt heute im Sozialausschuss eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung [...]
PM 2006-417: Untersuchungsausschuss
Nur mit Hilfe der Akten kann Lügen-Vorwurf aus der Welt geschaffen werden Nachdem im Landesbank-Untersuchungsausschuss die Akteneinsicht mit der Begründung verwehrt wurde, dass die Staatsregierung die verfassungsrechtlichen Prüfungen zur Übersendung [...]
PM 2006-416: Verwaltungsreform – ‚Schwarzer Peter‘ wird Landkreisen zugeschoben
Verringerung der RPs und Idee der Großkreise endlich vom Tisch "Nach den gestrigen Beschlüssen des Lenkungsausschusses kann sich der Innenminister nicht mehr hinter den Diskussionen zum Zuschnitt der Landkreise verstecken", [...]



